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Kapitel 8.2.1.2 ADR und Satzung der IHK.
Führer*innen von Fahrzeugen, die gefährliche Güter in Versandstücken oder in loser Schüttung auf der Straße kennzeichnungspflichtig befördern.
Die Inhalte richten sich nach 8.2.2.3.2 ADR.
Keine Voraussetzungen vorgeschrieben. Da die Beförderung immer im Zusammenhang mit einem Fahrzeug steht, sollte eine jeweilige Fahrerlaubnis für das zu führende Fahrzeug vorliegen oder geplant sein.
Dauer:
18 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
Prüfungsdauer: 45 Minuten. Es handelt sich um eine nicht öffentliche Prüfung der IHK.
Abschluss: ADR-Card (ADR-Bescheinigung)
Der Kurs unterliegt den Bestimmungen der IHK Pfalz. Die Teilnahme hat ohne Fehlzeiten zu erfolgen. Der Personalausweis ist zur Legitimation mitzubringen. Bei Kursbeginn ist ein biometrisches Passfoto dem Veranstalter zu überlassen.
Der Basiskurs ist die Voraussetzung für die Aufbaukurse:
Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, müssen die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr zur an diesem Tag vor Ort sein.
290,- Euro
Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit. Eine separate Prüfungsgebühr von 50,- € wird von der IHK gemäß aktuellem Gebührentarif in Rechnung gestellt.