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Gesetzliche Grundlage:
Kapitel 8.2 ADR und Satzung der IHK.
Zielgruppe:
Führer*innen von Fahrzeugen, die gefährliche Güter in Versandstücken oder in loser Schüttung auf der Straße kennzeichnungspflichtig befördern. Und zusätzlich: Führer*innen von Fahrzeugen, die gefährliche Güter in Tanks, festverbundene Tanks, MEMU und Aufsetztanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1m³ befördert werden. Fahrzeugführer von Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum mehr als 1m³ und Fahrzeugführer von Fahrzeugen oder MEMU mit denen gefährlichen Güter in Tankcontainern, ortsbewegliche Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3m³ auf einer Beförderungseinheit befördert werden.
Bildungsinhalte:
Die Inhalte richten sich nach 8.2. ADR.
1) Teil Basiskurs:
- Allgemeine Vorschriften, die für die Beförderung gefährlicher Güter gelten
- hauptsächliche Gefahrenarten
- Information über den Schutz der Umwelt
- Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen abgestimmt auf die verschiedenen Gefahrenarten
- Verhalten nach einem Unfall bzw. Zwischenfall (Erste Hilfe, Verkehrssicherung, Grundkenntnisse über die Verwendung von Schutzausrüstungen, usw.)
- Kennzeichnung und Bezettelung von Beförderungseinheiten und Versandstücken
- gesetzliche Pflichten von Fahrzeugführer*innen
- Zweck und Funktionsweise der technischen Ausrüstung der Fahrzeuge
- Verbote für die Zusammenladung in einem Fahrzeug oder in einem Container
- beim Be- und Entladen gefährlicher Güter zu treffende Vorsichtsmaßnahmen
- allgemeine Informationen über die zivilrechtliche Haftung
- Information über multimodale Transportvorgänge
- Handhabung und Verstauung der Versandstücke
- Anweisungen über das Verhalten in Tunneln und deren Beschränkungen (Vorbeugung und Sicherheit, Maßnahmen im Brandfall oder bei anderen Notfällen usw.)
- Sensibilisierung für die Sicherung
2) Teil Aufbaukurs Tank:
Fahrverhalten der Fahrzeuge, einschließlich der Bewegung der Ladung; insbesondere Vorschriften hinsichtlich der Fahrzeuge; allgemeine theoretische Kenntnisse über verschiedene Befüllungs- und Entleerungssysteme; besondere zusätzliche Vorschriften für die Verwendung dieser Fahrzeuge (Zulassungsbescheinigungen, Zulassungskennzeichen, Anbringen von Großzettel (Placards) und Kennzeichnung von orangefarbenen Tafeln).
Zugang:
Keine Voraussetzungen vorgeschrieben. Da die Beförderung immer im Zusammenhang mit einem Fahrzeug steht, sollte eine jeweilige Fahrerlaubnis für das zu führende Fahrzeug vorliegen oder geplant sein.
Dauer:
18 Unterrichtseinheiten (Basis) / 13 Unterrichtseinheiten (Tank) á 45 Minuten
Prüfung/Abschlussart:
Basiskurs Prüfungsdauer: 45 Minuten. Es handelt sich um eine nicht öffentliche Prüfung der IHK.
Aufbaukurs Tank Prüfungsdauer: 45 Minuten. Es handelt sich um eine nicht öffentliche Prüfung der IHK.
Abschluss: ADR-Card für Stück- und Schüttgut mit Zusatzeintrag für Beförderung in Tanks
Hinweise:
Der Kurs unterliegt den Bestimmungen der IHK Pfalz. Die Teilnahme hat ohne Fehlzeiten zu erfolgen. Der Personalausweis ist zur Legitimation mitzubringen. Bei Kursbeginn ist ein biometrisches Passfoto dem Veranstalter zu überlassen.
Bei nicht bestandener Prüfung des Basiskurses kann der Aufbaukurs Tank nicht absolviert werden.
Registrierung am Kurstag:
Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, müssen die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr zur an diesem Tag vor Ort sein.
Kursgebühr:
450,- Euro
Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21a)bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit. Eine separate Prüfungsgebühr jeweils für die Prüfung Basiskurs und Aufbaukurs Tank,wird von der IHK in Rechnung gestellt.