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Datenschutzerklärung und -hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 
 
  1. Geltungsbereich
 
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Abwicklung von Seminaren und Lehrgängen der GBH Hauck GmbH (GBH). Änderungen oder Ergänzungen gelten nur insoweit als diese schriftlich vereinbart worden sind.
Sie gelten nicht für gesonderte vertragliche Vereinbarungen für externe Dienstleistungen im Bereich der Gefahrgutüberwachung (EU-Sicherheitsberater), Arbeitsschutz (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) und Betriebsmedizin (Betriebsarzt) sowie Einzelberatungen aus den vorgenannten Bereichen, für die eine separate Vereinbarung getroffen ist.
GBH ist berechtigt, die Vergütungsansprüche aus vertraglichen Vereinbarungen abzutreten.
 
  1. Anmeldung
 
  1. Die Anmeldung ist per Internet vorzunehmen. In Ausnahmefällen ist dies auch schriftlich oder telefonisch möglich. Das GBH stellt umgehend eine Anmeldebestätigung aus. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Anmeldende selbst oder einen von ihm zu benennenden Mitarbeiter zum Besuch der Veranstaltung. Die Teilnehmerzahl für die angebotenen Seminare ist begrenzt, daher werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist verbindlich.
 
  1. Der Vertrag zwischen dem Anmeldenden und GBH kommt unter Anerkennung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Zusendung der Anmeldebestätigung durch GBH zustande.
 
Soweit GBH im Auftrag des Anmeldenden eine Zimmerreservierung vornimmt, ist diese für den Teilnehmer verbindlich. GBH ist nur Vermittler. Änderungen bzw. Stornierungen sind vom Anmeldenden selbst vorzunehmen. Sollte der Vermieter wegen der Änderung bzw. Stornierung Kosten geltend machen, trägt diese der Anmeldende.
Sofern ein Teilnehmer an den praktischen Veranstaltungen mit einem fremden Fahrzeug teilnimmt, muss vor der Veranstaltung eine schriftliche Einverständniserklärung des Fahrzeughalters vorgelegt werden. Liegt eine solche Bestätigung nicht vor, ist eine Teilnahme nicht gestattet. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Entgelts besteht in diesem Falle nicht.
 
  1. Legitimationsnachweis
 
Für alle Veranstaltungen ist ein Legitimationsnachweis in Form eines amtlichen Ausweisdokumentes mitzubringen. Für Veranstaltungen, die der Fortbildung dienen, ist der letzte gültige Ausbildungsnachweis mitzubringen. Für Ausbildungsgänge, die zur Erlangung einer Fahrerlaubnis dienen, ist die jeweils für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis mitzubringen und vor der Veranstaltung vorzulegen.
 
  1. Zahlungsbedingungen
 
  1. Die jeweils gültigen Teilnahmeentgelte sind den aktuellen Veranstaltungsprogrammen oder
 
  1. den Anmeldeformularen zu entnehmen. Die Entgelte sind nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Konto der Volksbank Kur- Rheinpfalz eG, IBAN: DE 33 5479 0000 0001 2705 91, BIC: GENODE61SPE, zu überweisen. GBH behält sich vor, bei Veranstaltungen eine Barzahlung als Teilnahmevoraussetzung vorzuschreiben. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (Ausnahmeleistungen gemäß § 4 Nr. 21 UstG, die gesondert gekennzeichnet sind). Befindet sich der Anmeldende aufgrund vorangegangener Vertragsbeziehungen mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, ist GBH berechtigt, die Teilnahme an weiteren Veranstaltungen zu verweigern.
 
  1. Der Rechnungsbetrag beinhaltet das Entgelt für die Veranstaltungsteilnahme und Kosten für Lehrmaterial. Anfallende Prüfungsgebühren einer anerkennenden Behörde (z.B. IHK) werden durch diese Behörde separat in Rechnung gestellt.
 
  1. Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden mit der Folge, dass jeder Teilnehmer nur einen Teil der Veranstaltung besucht. Eine Teilbuchung mit Preisminderung ist, wenn im Programm nicht ausdrücklich ausgewiesen, nicht möglich.
 
  1. Die Teilnahme beinhaltet keine Hotel- oder Übernachtungskosten, diese sind vom Anmeldenden bzw. Teilnehmer selbst zu tragen.
 
  1. Qualifikationsnachweise und Teilnahmebescheinigungen, die durch GBH ausgestellt wurden und aus Gründen des Verlustes oder ähnlichem durch GBH neu ausgestellt werden müssen, bedürfen eines schriftlichen Antrages auf Neuausstellung. GBH behält sich vor, in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € zu berechnen.
 
  1. Durchführung
 
  1. Der Unterricht wird entsprechend dem ausgewiesenen Programminhalt durchgeführt. GBH behält sich Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
 
  1. Ein Anspruch auf die Unterrichtserteilung an einem bestimmten Unterrichtsort bzw. durch eine bestimmte Person besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.
 
  1. Unterrichtsmaterial
 
Unterrichtsunterlagen oder Teile davon dürfen ohne schriftliche Genehmigung durch GBH nicht reproduziert oder veröffentlicht werden.
 
  1. Haftung
 
  1. GBH haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl der vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände. Bei von GBH verursachten Schäden besteht eine Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung von GBH ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung besteht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften. Gegen Unfälle während des Unterrichts sind die Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung von GBH versichert. Dies gilt nicht für Teilnehmer, die anderweitig gegen Unfall versichert sind.
 
  1. Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für weiteren Rat oder Verwertung erworbener Kenntnisse übernimmt GBH keine Haftung. Darüber hinaus ist die Haftung von GBH ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Teilnehmer. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für zwingende entgegenstehende gesetzliche Vorschriften.
 
  1. Stornierungen, Absagen
 
  1. Es ist grundsätzlich möglich, von der Veranstaltung zurückzutreten oder einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Ein Rücktritt von der Teilnahme muss schriftlich erfolgen und bis spätestens 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin bei GBH eingegangen sein. Bei einem Rücktritt, der weniger als 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin eingeht, ist GBH berechtigt, 75 % des Teilnahmeentgelts zu berechnen. Bei einem Rücktritt, der in den letzten 3 Arbeitstagen vor dem Veranstaltungstermin eingeht, ist das GBH berechtigt 100 % des Teilnahmeentgelts zu berechnen. Erscheint ein Teilnehmer nicht zur Veranstaltung oder beendet er die Teilnahme vorzeitig, ist das GBH berechtigt, 100 % des Teilnahmeentgelts zu berechnen.
 
  1. Bis spätestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kann der Anmeldende einmalig eine Umbuchung vornehmen. Dafür berechnet GBH eine Buchungspauschale von 30,- Euro.
 
  1. GBH behält sich vor, eine Veranstaltung aus Gründen, die nicht von GBH zu vertreten sind (beispielsweise Erkrankung des Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl, witterungsbedingte Umstände, Naturkatastrophen, etc.), zu verschieben oder abzusagen.
 
  1. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die in der Anmeldung angegebene Adresse. Dem Anmeldenden wird ein Ersatztermin zur Teilnahme eingeräumt. Bereits bezahlte Teilnahmeentgelte werden bei Veranstaltungsausfall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer bzw. der Anmeldenden, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
 
  1. Datenschutz
 
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer und/oder der Anmeldende einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert und im Sinne der Zweckbestimmung verarbeitet werden. Ansonsten gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in ihrer aktuellen Fassung. (siehe dazu auch unsere Datenschutzerklärung).
 
  1. Inhouse- und Exklusivtermine
 
Auf Wunsch führt GBH auch Seminare für Unternehmen in deren Betrieb (Inhouse-Seminare) oder in eigenen Schulungsräumen durch. Voraussetzung für die Seminare außerhalb der Räumlichkeiten von GBH ist, dass ein geeigneter Raum kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Geeignete Räume liegen vor, wenn sie durch die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde des Ausbildungsganges anerkannt wurden. Für Räume, die keiner behördlichen Genehmigung bedürfen, gelten die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen an eine Arbeitsstelle. Die Bereitstellung von Räumen und Übungsgeräten zur Durchführung von Exklusivseminaren durch GBH ist gegen zusätzliches Entgelt möglich. Inhouse- und Exklusivseminare bedürfen der einzelvertraglichen Vereinbarung mit GBH.
 
  1. Sonstiges
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gerichtsstand ist Frankenthal.
 
 
 
Stand: 01/2024
 
gez. die Geschäftsleitung