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CBTA-Schulungskonzept der IATA gültig ab 01.01.2023 i.V.m. NfL 2-586-2
Mitarbeiter*innen von Versendern, Luftverkehrsgesellschaften, Frachtgesellschaften, Speditionen usw., die mit dem Luftversand gefährlicher Güter befasst sind.
Bildungsinhalte:
Die Inhalte richten sich nach den Vorgaben des CBTA-Schulungskonzeptes Modul A (ohne Kl.1 und 7)
Zugang:
Keine Voraussetzungen vorgeschrieben.
Dauer:
3 Tage
Abschlussprüfung mit Zertifikat
Hinweise:
Der Kurs unterliegt den Bestimmungen des LBA. Die Teilnahme hat ohne Fehlzeiten zu erfolgen. Den Teilnehmern werden aktuelle Gefahrgutvorschriften leihweise für die Dauer des Lehrgangs zur Verfügung gestellt. Der Personalausweis ist zur Legitimation mitzubringen.
Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, müssen die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr zur an diesem Tag vor Ort sein.
650,- Euro
Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Seminarunterlagen, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.