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Basiskurs Gefahrgutfahrer gemäß ADR Kap. 8.2.1.2

290,00 

Gesetzliche Grundlage:

Kapitel 8.2.1.2 ADR und Satzung der IHK.

Zielgruppe:

Führer*innen von Fahrzeugen, die gefährliche Güter in Versandstücken oder in loser Schüttung auf der Straße kennzeichnungspflichtig befördern.

Bildungsinhalte:

Die Inhalte richten sich nach 8.2.2.3.2 ADR.

  • Allgemeine Vorschriften, die Beförderung gefährlicher Güter gelten
  • hauptsächliche Gefahrenarten
  • Information über den Schutz der Umwelt
  • Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen abgestimmt auf die verschiedenen Gefahrenarten
  • Verhalten nach einem Unfall bzw. Zwischenfall (Erste Hilfe, Verkehrssicherung, Grundkenntnisse über die Verwendung von Schutzausrüstungen, usw.)
  • Kennzeichnung und Bezettelung von Beförderungseinheiten und Versandstücken
  • gesetzliche Pflichten von Fahrzeugführer*innen
  • Zweck und Funktionsweise der technischen Ausrüstung der Fahrzeuge
  • Verbote für die Zusammenladung in einem Fahrzeug oder in einem Container
  • beim Be- und Entladen gefährlicher Güter zu treffende Vorsichtsmaßnahmen
  • allgemeine Informationen über die zivilrechtliche Haftung
  • Information über multimodale Transportvorgänge
  • Handhabung und Verstauung der Versandstücke
  • Anweisungen über das Verhalten in Tunneln und deren Beschränkungen (Vorbeugung und Sicherheit, Maßnahmen im Brandfall oder bei anderen Notfällen usw.)
  • Sensibilisierung für die Sicherung

Zugang:

Keine Voraussetzungen vorgeschrieben. Da die Beförderung immer im Zusammenhang mit einem Fahrzeug steht, sollte eine jeweilige Fahrerlaubnis für das zu führende Fahrzeug vorliegen oder geplant sein.

Dauer:

18 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten

Prüfung/Abschlussart:

Prüfungsdauer: 45 Minuten. Es handelt sich um eine nicht öffentliche Prüfung der IHK.

Abschluss: ADR-Card (ADR-Bescheinigung)

Hinweise:

Der Kurs unterliegt den Bestimmungen der IHK Pfalz. Die Teilnahme hat ohne Fehlzeiten zu erfolgen. Der Personalausweis ist zur Legitimation mitzubringen. Bei Kursbeginn ist ein biometrisches Passfoto dem Veranstalter zu überlassen.

Der Basiskurs ist die Voraussetzung für die Aufbaukurse:

  • Tank gem. 8.2.1.3 ADR
  • Gefahrklasse 1 gem. 8.2.1.4 ADR (explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff)
  • Gefahrklasse 7 gem. 8.2.1.4 ADR (radioaktive Stoffe)

Registrierung am Kurstag:

Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, müssen die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr zur an diesem Tag vor Ort sein.

Kursgebühr:

290,- Euro

Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit. Eine separate Prüfungsgebühr von 50,- € wird von der IHK gemäß aktuellem Gebührentarif in Rechnung gestellt.

 

Auffrischungskurs gem. ADR Kap. 8.2.1.5

240,00 

Gesetzliche Grundlage:

Kapitel 8.2 ADR und Satzung der IHK.

Zielgruppe:

Führer*innen von Fahrzeugen, die gefährliche Güter befördern und im Besitz einer gültigen ADR-Card sind und diese verlängern müssen.

Bildungsinhalte:

Die Inhalte richten sich nach Kap. 8.2 ADR und den Vorgaben der IHK. Es werden grundlegende Lehrinhalte und Neuerungen vermittelt.

Zugang:

Gütlige ADR-Card unabhängig ob es diese für Versandstücke  lose Schüttung, mit Aufbaukurs Tank bzw. Aufbaukurs Kl. 1 oder 7 ausgestellt ist.

Dauer:

12 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten

Prüfung/Abschlussart:

Prüfungsdauer: 30 Minuten. Es handelt sich um eine nicht öffentliche Prüfung der IHK. 

Abschluss: ADR-Card (ADR-Bescheinigung)

Hinweise:

Der Kurs unterliegt den Bestimmungen der IHK Pfalz. Die Teilnahme hat ohne Fehlzeiten zu erfolgen. Der Personalausweis und die letze gültige ADR-Card ist zur Legitimation mitzubringen. Bei Kursbeginn ist ein biometrisches Passfoto dem Veranstalter zu überlassen.

Registrierung am Kurstag:

Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, müssen die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr zur an diesem Tag vor Ort sein.

Kursgebühr:

240,- Euro

Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit. Eine separate Prüfungsgebühr von 50,- € wird von der IHK gemäß aktuellem Gebührentarif in Rechnung gestellt.

 

Aufbaukurs Tank Gefahrgutfahrer gem. ADR Kap. 8.2.1.3

240,00 

Gesetzliche Grundlage:

Kapitel 8.2.1.3 ADR und Satzung der IHK.

Zielgruppe:

Führer*innen von Fahrzeugen, die gefährliche Güter in Tanks, festverbundene Tanks, MEMU und Aufsetztanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1m³ befördert werden.  Fahrzeugführer von Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum mehr als 1m³ und Fahrzeugführer von Fahrzeugen oder MEMU mit denen gefährlichen Güter in Tankcontainern, ortsbewegliche Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3m³ auf einer Beförderungseinheit befördert werden.

Bildungsinhalte:

Die Inhalte richten sich nach 8.2.2.3.3 ADR.

Fahrverhalten der Fahrzeuge, einschließlich der Bewegung der Ladung; insbesondere Vorschriften hinsichtlich der Fahrzeuge; allgemeine theoretische Kenntnisse über verschiedene Befüllungs- und Entleerungssystem; besondere zusätzliche Vorschriften für die Verwendung dieser Fahrzeuge (Zulassungsbescheinigungen, Zulassungskennzeichen, Anbringen von Großzettel (Placards) und Kennzeichnung von orangefarbenen Tafeln).

Zugang :

Voraussetzung ist eine gültige ADR-Card für Stück- und Schüttgut (Basiskurs).
Da die Beförderung immer im Zusammenhang mit einem Fahrzeug steht, sollte eine jeweilige Fahrerlaubnis für das zu führende Fahrzeug vorliegen oder geplant sein.

Dauer:

13 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten

Prüfung/Abschlussart :

Prüfungsdauer: 45 Minuten. Es handelt sich um eine nicht öffentliche Prüfung der IHK.

Abschluss: ADR-Card Zusatzeintrag für Beförderung in Tanks

Hinweise:

Der Aufbaukurs Tank kann nur unter der Voraussetzung einer gültigen ADR-Card Basiskurs absolviert werden.

Der Kurs unterliegt den Bestimmungen der IHK Pfalz. Die Teilnahme hat ohne Fehlzeiten zu erfolgen. Der Personalausweis ist zur Legitimation mitzubringen. Bei Kursbeginn ist ein biometrisches Passfoto dem Veranstalter zu überlassen.

Registrierung am Kurstag

Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, müssen die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr zur an diesem Tag vor Ort sein.

Kursgebühr:

240,- Euro

Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw.  Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21a)bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit. Eine separate Prüfungsgebühr von 50,- € wird von der IHK in Rechnung gestellt. 

BKF Modul 1 - ECO-Training-Fahren (Theorie)

100,00 

Rechtliche Grundlage

Gemäß Richtlinie 2003/59/EG, Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrfQV) i.V.m. EU 2018/645.

Zugang

Für alle Berufskraftfahrer die die Schlüsselzahl "95" im Führerschein eingetragen haben und gewerblich tätig sind.

Lehrplan / Kenntnisbereiche

Verbesserung des rationellen Fahrverhalten auf der Grundlage der Sicherheitsregeln. Die Lehrinhalte orientieren sich an den Vorgaben der DIHK.

Kenntnisbereich 1.1

Kenntnis der Eigenschaft des kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung, Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven, eines Motors, optimaler Nutzungsberiech des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schalten.

Kenntnisbereich 1.2

Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglich gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, Insbesondere: Besonderheiten der Zweikreisbremsanlage mit pneumatischer Übertragungseinrichtung, Grenzen des Einsatzes der Bremsanlage und der Dauerbremsanlage, kombinierter Einsatz von Brems-Getriebeübersetzung, Bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Einsatz der Tätigkeit des Kraftfahrzeugs, Einsatz der Bremsanlage im Gefälle, Verhalten bei Defekten.

Kenntnisbereich 1.3

Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs. Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern 1.1 und 1.2.

Kenntnisbereich 1.3a

Fähigkeit, Risiken im Strassenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen

Dauer:

8 Stunden

Abschlussart

Unterliegt keiner Prüfung. Überreichung einer Teilnahmebescheinigung.

Hinweis:

Zur Legitimationskontrolle bringen Sie bitte den gültigen Personalausweis und die gültigen Fahrerlaubnisdokumente (Führerschein und ggf. Fahrerqualifikationnachweis) mit.

Ausgestellte Teilnahmebescheinigungen sind nicht zur Vorlage bei der Behörde. Die Nachweise für die Behörde werden von uns elektronisch übermittelt.

Registrierung am Kurstag:

Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, bitten wir die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr vor Ort sein.

Kursgebühr:

100,- Euro

Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.

BKF Modul 2 - Ladungssicherung

100,00 

Rechtliche Grundlage

Gemäß Richtlinie 2003/59/EG, Berufskraftfahrer-Qualifiaktionsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordniung (BKrfQV) i.V.m. EU 2018/645

Zugang

Für alle Berufskraftfahrer, die noch die Schlüsselzahl "95" im Führerschein eingetragen haben bzw. schon eine FQN-Karte besitzen und gewerblich tätig sind.

Lehrplan / Kenntnisbereiche

Die Lehrinhalte orientieren sich an den Vorgaben der DIHK.

Kenntnisbereich 1.4

Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der  Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs, insbesondere: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und der Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern, Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell-  und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggeräts, Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane.

Dauer

8 Stunden

Abschlussart

Unterliegt keiner Prüfung. Überreichung einer Teilnahmebescheinigung.

Hinweis:

Zur Legitimationskontrolle bringen Sie bitte den gültigen Personalausweis und die gültigen Fahrerlaubnisdokumente (Führerschein und ggf. Fahrerqualifikationnachweis) mit.

Ausgestellte Teilnahmebescheinigungen sind nicht zur Vorlage bei der Behörde. Die Nachweise für die Behörde werden von uns elektronisch übermittelt.

Registrierung am Kurstag:

Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, bitten wir die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr vor Ort sein.

Kursgebühr:

100,- Euro

Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BKF Modul 3 - Sozialvorschriften und Kontrollgeräte

100,00 

Rechtliche Grundlage

Gemäß Richtlinie 2003/59/EG, Berufskraftfahrer-Qualifiaktionsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordniung (BKrfQV) i.V.m. EU 2018/645

Zugang

Für alle Berufskraftfahrer, die noch die Schlüsselzahl "95" im Führerschein eingetragen haben bzw. schon eine FQN-Karte besitzen und gewerblich tätig sind.

Lehrplan / Kenntnisbereiche

Die Lehrinhalte orientieren sich an den Vorgaben der DIHK.

Anwendung der Vorschriften

Kenntnisbereich 2.1

Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr, insbesondere höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche, Grundsätze, Anwendung und Auswirkung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 und der Nr. 3821/85. Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder gefälscht wird; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraftverkehr oder Personenverkehr; Rechte und Pflichten der Fahrer und Fahrerinnen von Kraftfahrzeugen im Bereich der Weiterbildung und Grundqualifikation.

Dauer

8 Stunden

Abschlussart

Unterliegt keiner Prüfung. Überreichung einer Teilnahmebescheinigung.

Hinweis:

Zur Legitimationskontrolle bringen Sie bitte den gültigen Personalausweis und die gültigen Fahrerlaubnisdokumente (Führerschein und ggf. Fahrerqualifikationnachweis) mit.

Ausgestellte Teilnahmebescheinigungen sind nicht zur Vorlage bei der Behörde. Die Nachweise für die Behörde werden von uns elektronisch übermittelt.

Registrierung am Kurstag:

Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, bitten wir die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr vor Ort sein.

Kursgebühr:

100,- Euro

Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.

BKF Modul 4 - Recht und Dokumente

100,00 

Rechtliche Grundlage

Gemäß Richtlinie 2003/59/EG, Berufskraftfahrer-Qualifiaktionsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordniung (BKrfQV) i.V.m. EU 2018/645

Zugang

Für alle Berufskraftfahrer, die noch die Schlüsselzahl "95" im Führerschein eingetragen haben bzw. schon eine FQN-Karte besitzen und gewerblich tätig sind.

Lehrplan / Kenntnisbereiche

Die Lehrinhalte orientieren sich an den Vorgaben der DIHK.

Anwendung der Vorschriften

Kenntnisbereich 2.2

Kenntnis der Vorschrift für den Güterkraftverkehr, Beförderungsgenehmigungen, im Fahrzeug mitzuführende Dokumente, Fahrverbote für bestimmte Straßen, Straßenbenutzungsgebühren, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtung im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr), Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre, besondere Begleitdokumente für die Güter.

Dauer

8 Stunden

Abschlussart

Unterliegt keiner Prüfung. Überreichung einer Teilnahmebescheinigung.

Hinweis:

Zur Legitimationskontrolle bringen Sie bitte den gültigen Personalausweis und die gültigen Fahrerlaubnisdokumente (Führerschein und ggf. Fahrerqualifikationnachweis) mit.

Ausgestellte Teilnahmebescheinigungen sind nicht zur Vorlage bei der Behörde. Die Nachweise für die Behörde werden von uns elektronisch übermittelt.

Registrierung am Kurstag:

Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, bitten wir die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr vor Ort sein.

Kursgebühr:

100,- Euro

Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.

BKF Modul 5 - Sicherheit und positives Image

100,00 

Rechtliche Grundlage

Gemäß Richtlinie 2003/59/EG, Berufskraftfahrer-Qualifiaktionsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordniung (BKrfQV) i.V.m. EU 2018/645

Zugang

Für alle Berufskraftfahrer, die noch die Schlüsselzahl "95" im Führerschein eingetragen haben bzw. schon eine FQN-Karte besitzen und gewerblich tätig sind.

Lehrplan / Kenntnisbereiche

Die Lehrinhalte orientieren sich an den Vorgaben der DIHK.

Anwendung der Vorschriften

Kenntnisbereich 3.1

Bewusstseinsbildung für die Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfällen, insbesondere: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche, Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Kraftomnibussen, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.

Kenntnisbereich 3.2

Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere: allgemeine Information, Folgen für die Fahrerin oder den Fahrer von Kraftfahrzeugen, Vorbeugungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Unternehmer.

Kenntnisbereich 3.3

Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere: Grundsätze der  Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für den Umgang mit Lasten, individueller Schutz.

Kenntnisbereich 3.4

Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere: Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.

Kenntnisbereich 3.5

Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe, Reaktion bei Brand, Evakuierung von Bussen und Lastkraftwagen, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.

Kenntnisbereich 3.6

Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt, insbesondere: Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen für das Unternehmen, unterschiedliche Rollen der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, unterschiedliche Gesprächspartner der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, Wartung des Fahrzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.

Kenntnisbereich 3.7

Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere: Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader) unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterkraftverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten), Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten, unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, Kühlwagen usw.), Weiterentwicklung der Branche (Ausweitung des Leistungsangebots)

Dauer

8 Stunden

Abschlussart

Unterliegt keiner Prüfung. Überreichung einer Teilnahmebescheinigung.

Hinweis:

Zur Legitimationskontrolle bringen Sie bitte den gültigen Personalausweis und die gültigen Fahrerlaubnisdokumente (Führerschein und ggf. Fahrerqualifikationnachweis) mit.

Ausgestellte Teilnahmebescheinigungen sind nicht zur Vorlage bei der Behörde. Die Nachweise für die Behörde werden von uns elektronisch übermittelt.

Registrierung am Kurstag:

Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, bitten wir die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr vor Ort sein.

Kursgebühr:

100,- Euro

Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.

Kombination Basiskurs und Aufbaukurs Tank gem. Kap. 8.2 ADR

450,00 

Gesetzliche Grundlage:

Kapitel 8.2  ADR und Satzung der IHK.

Zielgruppe:

Führer*innen von Fahrzeugen, die gefährliche Güter in Versandstücken oder in loser Schüttung auf der Straße kennzeichnungspflichtig befördern. Und zusätzlich: Führer*innen von Fahrzeugen, die gefährliche Güter in Tanks, festverbundene Tanks, MEMU und Aufsetztanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1m³ befördert werden.  Fahrzeugführer von Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum mehr als 1m³ und Fahrzeugführer von Fahrzeugen oder MEMU mit denen gefährlichen Güter in Tankcontainern, ortsbewegliche Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3m³ auf einer Beförderungseinheit befördert werden.

Bildungsinhalte:

Die Inhalte richten sich nach 8.2. ADR.

Teil Basiskurs:

  • Allgemeine Vorschriften, die Beförderung gefährlicher Güter gelten
  • hauptsächliche Gefahrenarten
  • Information über den Schutz der Umwelt
  • Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen abgestimmt auf die verschiedenen Gefahrenarten
  • Verhalten nach einem Unfall bzw. Zwischenfall (Erste Hilfe, Verkehrssicherung, Grundkenntnisse über die Verwendung von Schutzausrüstungen, usw.)
  • Kennzeichnung und Bezettelung von Beförderungseinheiten und Versandstücken
  • gesetzliche Pflichten von Fahrzeugführer*innen
  • Zweck und Funktionsweise der technischen Ausrüstung der Fahrzeuge
  • Verbote für die Zusammenladung in einem Fahrzeug oder in einem Container
  • beim Be- und Entladen gefährlicher Güter zu treffende Vorsichtsmaßnahmen
  • allgemeine Informationen über die zivilrechtliche Haftung
  • Information über multimodale Transportvorgänge
  • Handhabung und Verstauung der Versandstücke
  • Anweisungen über das Verhalten in Tunneln und deren Beschränkungen (Vorbeugung und Sicherheit, Maßnahmen im Brandfall oder bei anderen Notfällen usw.)
  • Sensibilisierung für die Sicherung
Teil Aufbaukurs Tank:
 
Fahrverhalten der Fahrzeuge, einschließlich der Bewegung der Ladung; insbesondere Vorschriften hinsichtlich der Fahrzeuge; allgemeine theoretische Kenntnisse über verschiedene Befüllungs- und Entleerungssystem; besondere zusätzliche Vorschriften für die Verwendung dieser Fahrzeuge (Zulassungsbescheinigungen, Zulassungskennzeichen, Anbringen von Großzettel (Placards) und Kennzeichnung von orangefarbenen Tafeln).

Zugang:

Keine Voraussetzungen vorgeschrieben. Da die Beförderung immer im Zusammenhang mit einem Fahrzeug steht, sollte eine jeweilige Fahrerlaubnis für das zu führende Fahrzeug vorliegen oder geplant sein.

Dauer:

18 Unterrichtseinheiten (Basis) / 13 Unterrichtseinheiten (Tank) á 45 Minuten

Prüfung/Abschlussart:

Basiskurs:

Prüfungsdauer: 45 Minuten. Es handelt sich um eine nicht öffentliche Prüfung der IHK. 

Aufbaukurs Tank:

Prüfungsdauer: 45 Minuten. Es handelt sich um eine nicht öffentliche Prüfung der IHK.

Abschluss: ADR-Card mit Zusatzeintrag für Beförderung in Tanks

Hinweise:

Der Kurs unterliegt den Bestimmungen der IHK Pfalz. Die Teilnahme hat ohne Fehlzeiten zu erfolgen. Der Personalausweis ist zur Legitimation mitzubringen. Bei Kursbeginn ist ein biometrisches Passfoto dem Veranstalter zu überlassen.

Bei nicht bestandener Prüfung des Basiskurs kann der Aufbaukurs Tank nicht absolviert werden.

 

Registrierung am Kurstag:

Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, müssen die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr zur an diesem Tag vor Ort sein.

Kursgebühr:

450,- Euro

Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw.  Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21a)bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit. Eine separate Prüfungsgebühr von 50,- €, jeweils für die Prüfung Basiskurs und Aufbaukurs Tank, wird von der IHK in Rechnung gestellt. 

 

Grundschulung Modul A gem. IATA-CBTA ohne Kl.1 und 7

650,00 

Gesetzliche Grundlage:

CBTA-Schulungskonzept der IATA gültig ab 01.01.2023 i.V.m. NfL 2-586-2

Zielgruppe:

Mitarbeiter*innen von Versendern, Luftverkehrsgesellschaften, Frachtgesellschaften, Speditionen usw., die mit dem Luftversand gefährlicher Güter befasst sind.

Bildungsinhalte:

Die Inhalte richten sich nach den Vorgaben des CBTA-Schulungskonzeptes Modul A (ohne Kl.1 und 7)

Zugang:

Keine Voraussetzungen vorgeschrieben. 

Dauer:

3 Tage 

Prüfung/Abschlussart:

Abschlussprüfung mit Zertifikat

Hinweise:

Der Kurs unterliegt den Bestimmungen des LBA. Die Teilnahme hat ohne Fehlzeiten zu erfolgen. Den Teilnehmern werden aktuelle Gefahrgutvorschriften leihweise für die Dauer des Lehrgangs zur Verfügung gestellt. Der Personalausweis ist zur Legitimation mitzubringen.

Registrierung am Kurstag:

Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, müssen die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr zur an diesem Tag vor Ort sein.

Kursgebühr:

650,- Euro

Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Seminarunterlagen, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.

Auffrischungsschulung Modul A gem. IATA-CBTA ohne Kl.1 und 7

525,00 

Gesetzliche Grundlage:

CBTA-Schulungskonzept der IATA gültig ab 01.01.2023 i.V.m. NfL 2-586-2

Zielgruppe:

Mitarbeiter*innen von Versendern, Luftverkehrsgesellschaften, Frachtgesellschaften, Speditionen usw., die mit dem Luftversand gefährlicher Güter befasst sind.

Bildungsinhalte:

Die Inhalte richten sich nach den Vorgaben des CBTA-Schulungskonzeptes Modul A (ohne Kl.1 und 7)

Zugang:

Gültiges Zertifikat für das Modul A. Verlängerung möglich ab 3 Monate vor Ablauf des Zertifikats gem. LBA. 

Dauer:

2 Tage 

Prüfung/Abschlussart:

Abschlussprüfung mit Zertifikat

Hinweise:

Der Kurs unterliegt den Bestimmungen des LBA. Die Teilnahme hat ohne Fehlzeiten zu erfolgen. Den Teilnehmern werden aktuelle Gefahrgutvorschriften leihweise für die Dauer des Lehrgangs zur Verfügung gestellt. Der Personalausweis und der letzte Bildungsnachweis sind zur Legitimation mitzubringen.

Registrierung am Kurstag:

Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, müssen die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr zur an diesem Tag vor Ort sein.

Kursgebühr:

525,- Euro

Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Seminarunterlagen, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.

Grundschulung Modul B gem. IATA-CBTA ohne Kl.1 und 7

525,00 

Gesetzliche Grundlage:

CBTA-Schulungskonzept der IATA gültig ab 01.01.2023 i.V.m. NfL 2-586-2

Zielgruppe:

Mitarbeiter*innen, die mit dem Verpacken und Markieren von Gefahrgut im Luftverkehr befasst sind.

Bildungsinhalte:

Die Inhalte richten sich nach den Vorgaben des CBTA-Schulungskonzeptes Modul B (ohne Kl.1 und 7)

Zugang:

Keine Voraussetzungen vorgeschrieben. 

Dauer:

2 Tage 

Prüfung/Abschlussart:

Abschlussprüfung mit Zertifikat

Hinweise:

Der Kurs unterliegt den Bestimmungen des LBA. Die Teilnahme hat ohne Fehlzeiten zu erfolgen. Den Teilnehmern werden aktuelle Gefahrgutvorschriften leihweise für die Dauer des Lehrgangs zur Verfügung gestellt. Der Personalausweis ist zur Legitimation mitzubringen.

Registrierung am Kurstag:

Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, müssen die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr zur an diesem Tag vor Ort sein.

Kursgebühr:

525,- Euro

Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Seminarunterlagen, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.

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