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Rechtliche Grundlage
Gemäß Richtlinie 2003/59/EG, Berufskraftfahrer-Qualifiaktionsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordniung (BKrfQV) i.V.m. EU 2018/645
Zugang
Für alle Berufskraftfahrer, die noch die Schlüsselzahl "95" im Führerschein eingetragen haben bzw. schon eine FQN-Karte besitzen und gewerblich tätig sind.
Lehrplan / Kenntnisbereiche
Die Lehrinhalte orientieren sich an den Vorgaben der DIHK.
Anwendung der Vorschriften
Kenntnisbereich 2.1
Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr, insbesondere höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche, Grundsätze, Anwendung und Auswirkung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 und der Nr. 3821/85. Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder gefälscht wird; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraftverkehr oder Personenverkehr; Rechte und Pflichten der Fahrer und Fahrerinnen von Kraftfahrzeugen im Bereich der Weiterbildung und Grundqualifikation.
Dauer
8 Stunden
Abschlussart
Unterliegt keiner Prüfung. Überreichung einer Teilnahmebescheinigung.
Hinweis:
Zur Legitimationskontrolle bringen Sie bitte den gültigen Personalausweis und die gültigen Fahrerlaubnisdokumente (Führerschein und ggf. Fahrerqualifikationnachweis) mit.
Ausgestellte Teilnahmebescheinigungen sind nicht zur Vorlage bei der Behörde. Die Nachweise für die Behörde werden von uns elektronisch übermittelt.
Registrierung am Kurstag:
Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, bitten wir die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr vor Ort sein.
100,- Euro
Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.