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Gesetzliche Grundlage:
CBTA-Schulungskonzept der IATA gültig ab 01.01.2023 i.V.m. NfL 2-586-2 und 1.5.1.3 IATA-DGR
Zielgruppe:
Mitarbeiter*innen von Versendern, Luftverkehrsgesellschaften, Frachtgesellschaften, Speditionen usw., die mit dem Luftversand gefährlicher Güter befasst sind und ihre Befähigung verlängern müssen.
Bildungsinhalte:
Die Inhalte richten sich nach den Vorgaben des CBTA-Schulungskonzeptes Modul A (ohne Kl.1 und 7)
Zugang:
Keine Voraussetzungen vorgeschrieben.
Dauer:
2 Tage
Prüfung/Abschlussart:
Abschlussprüfung mit Zertifikat
Hinweise:
Der Kurs unterliegt den Bestimmungen des LBA. Die Teilnahme hat ohne Fehlzeiten zu erfolgen. Den Teilnehmern werden aktuelle Gefahrgutvorschriften leihweise für die Dauer des Lehrgangs zur Verfügung gestellt. Der Personalausweis ist zur Legitimation mitzubringen.
Kursgebühr:
525,- Euro
Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Seminarunterlagen, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.